Allgemeine Geschäftsbedingungen
im Hotel Löwen & Strauss
I. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Hotels.
- Die Unter-oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages durch den Kunden durch das Hotel zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Buchungsbestätigung des Hotels. Dem Hotel steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen. Schlägt bei einer Buchung über die Website des Hotels die Zahlung oder Autorisierung des Zahlungsmittels fehl, erfolgt keine Buchung und es kommt somit kein Vertrag zustande.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Erfolgt die Buchung nicht durch den Kunden selbst sondern durch einen Dritten, haftet der Dritte dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist der Dritte verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzugeben.
- Buchungen dürfen nur durch vollgeschäftsfähige Personen getätigt werden.
- Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzung gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Das Hotel ist berechtigt, Kunden zum gebuchten Preis in einem anderen Hotel vergleichbarer Ausstattung und Leistung unterzubringen, ohne dass an das Hotel Regressansprüche gestellt werden können, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere die Unterbringung im reservierten Hotel nicht möglich ist.
- Der Kunde ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die von ihm gebuchten oder in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
- Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokaler Abgaben. Nicht enthalten sind die lokalen Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind (z.B. Kurtaxe). Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss, werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
- Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und / oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
- Rechnungen des Hotels sind innerhalb 14 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i.H.v. € 25,00 zu erheben.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zum Beispiel in Form einer Kreditkarte zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
- In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen (Nichtanreise „No Show“)
- Die Ausübung des Rücktrittsrechts des Kunden bedarfder Textform.
- Das Hotel räumt dem Kunden ein Rücktrittsrecht nach Maßgabe folgender Bestimmungen ein:
- Kostenfreie Stornierungen sind, sofern nicht anders vereinbart nicht möglich.
- Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100% in Rechnung stellen.
- Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag erlischt ab zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag. Hinweis: Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen des Hotels.
V. Rücktritt des Hotels
- Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls-höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen-vertraglich vereinbarte Vorauszahlungen nicht eingehalten werden-zum Zeitpunktder Online-Buchungdes Kundentechnische Probleme seitens des Hotels vorlagen
- Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. An-und Abreise, sonstige Bestimmungen zum Hotelaufenthalt
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
- Gebuchte Zimmer sind vom Kunden bis spätestens 23.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen, sofern im Voraus keine spätere Anreise vereinbart wurde.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14.00 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, danach 100%.
VII. Haftung und Verjährung
- Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichenSchaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens 3.500,00 EUR und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens biszu 800,00 EUR. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 3.500,00 EUR im Hotelsafe aufbewahrt werden.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- Das Rauchen ist in allen geschlossenen Bereichen des Hotels strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes berechnet das Hotel eine Gebühr von 500 EUR. Selbiges gilt für das Manipulieren von Rauchwarnmeldern oder das unbefugte Öffnen von Notfalltüren. Das Hotel behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn z.B. dem Hotel ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird oder ein durch unerlaubtes Rauchen entstandener Brand Schaden am Hoteleigentum verursacht hat.
VIII. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Hotel Löwen & Strauss Oberstdorf